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Die Lehrfreiheit wird als Bedingung und Voraussetzung für eine glaubwürdige
Erfüllung des Auftrags Erziehung zur Freiheit verstanden. Ziel der
Lehrfreiheit ist es einerseits unabhängig von staatlichen Eingriffen
zu sein und andererseits sollen Lehrer selbständig an der Weiterbildung
der Methoden, didaktischen Grundsätzen und Plänen arbeiten können.
In Form eines Rahmenlehrplans und in der vielseitigen Praxis des Unterrichtens
soll sich die Vielfalt des sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen
Lebens widerspiegeln.
Es sollen bei der Aufstellung und Umsetzung des Lehrplans vier Prinzipien
beherzigt werden:
- Das Prinzip der Menschen- und Entwicklungsorientierung, das für
den Lehrer das Studium der Entwicklungsprozesse der Menschheit und der
Beobachtung der Natur jedes Individuums impliziert. Aus diesen Erkenntnissen
ergeben sich dann entscheidende Gesichtspunkte für die Auswahl,
Anordnung und methodische Behandlung der verschiedenen Inhalte in den
einzelnen Lebensaltersstufen.
- Das Prinzip der Welt-Leben-Kultur-Orientierung, wozu alle geschichtlichen
Aspekte, das Verständnis von Raum und Zeit, Natur, Kultur, Technik
und soziale Welt gehören.
- Das Prinzip der Erkenntnis- und Übungsorientierung, das durch
erkennendes schöpferisches und belebenden Umgehen des Lehrers mit
der Menschen- und Welterkenntnis gefördert wird.
- Das Prinzip der Kind- und Situationsorientierung impliziert, dass
der Lehrer in der jeweiligen Unterrichtssituation den individuellen
und klassenspezifischen Entwicklungsstand spürt, auf ihn eingeht
und in künstlerischer Weise wahrnehmend gestaltet.
Ein großer Vorteil der Waldorfschule ist ihre Selbstverwaltung.
Sie besitzt im internen Betrieb im Lehrerkollegium eine autonome Körperschaft,
die alle pädagogischen Fragen entscheidet und die darüber hinaus
Aufgaben der Selbstverwaltung wahrnimmt. So ist die Schule dem Staat zwar
gegenüber zu manchen Kompromissen verpflichtet, beispielsweise hinsichtlich
der Schulabschlüsse, gewinnt aber ihren Freiraum, indem sie die staatlich
verordneten Lehrpläne, die staatlichen Versetzungsordnungen und Leistungsmaßstäbe
ebenso wenig übernimmt wie die staatlichen Formen der Schulverwaltung.
Die Anzahl der Waldorfschulen hat sich von 1919 an bis 1991 versechsfacht
auf 120 Schulen mit 50000 Schülern. Dies liegt wohl einerseits an
der Misere der staatlichen Regelschulen und ihrer teilweise missglückten
oder nur halbherzig vorgenommenen Reform und andererseits an dem Nachholbedarf
an reformpädagogischen Schulen in der ehemaligen DDR.
Ein weiterer Grund liegt aber auch sicherlich in ihrer Besonderheit, die
eine gewisse Attraktivität für viele Eltern darstellt. Auf diese
Besonderheiten möchte ich abschließend noch einmal eingehen:
- das äußere, architektonische Erscheinungsbild hebt sich
durch Rundbauten, Holzwände und Farben von anderen Schulen ab
- jede Waldorfschule ist eine Art Gesamtschule, die auf äußere
Differenzierung verzichtet, aber viel Wert auf das Klassenlehrerprinzip
legt
- die Waldorfschule ist zwar staatlich anerkannt, aber selbst verwaltend
und kollegial geführt
- der Fremdsprachenunterricht findet schon in den ersten beiden Grundschulklassen
statt und betont besonders die mündliche Ausdrucksweise
- in den ersten beiden Stunden erteilt der Klassenlehrer den Hauptunterricht,
epochal im 4-Wochen-Rhythmus, was Konzentration auf bestimmte Themen
ebenso erlaubt wie regelmäßig stattfindende Übungen
- alle Waldorfschulen sind um eine ganzheitliche Bildung bemüht
und realisieren dies durch Einbezug des Eurhythmie-, Kunst-, Handarbeits-,Handwerks-
und Technologieunterrichtes; einige Schulen integrieren ferner berufliche
und allgemeine Bildung, bieten über eine Lehre und das Abitur die
Doppelqualifikation an
- in den Waldorfschulen gibt es kein Sitzenbleiben und keine Ziffernbenotung;
es gibt Lernberichte und nur in dem zum Abitur hinführenden 13.
Jahrgang und im Abitur selbst der Vergleichbarkeit wegen traditionelle
Zensuren
- in wöchentlichen pädagogischen Konferenzen findet die Selbstfortbildung
der Waldorflehrer statt.
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